Seit dem 1. Juli 2005 können in der Schweiz Ultraleichtflugzeuge zugelassen und geflogen werden. Eine ganze Reihe Segelflugvereine nutzen ULs inzwischen, auch zum Schlepp.
Ultraleicht-Flugzeuge heißen in der Schweiz Ecolight Für die in der Schweiz neue Flugzeugkategorie gelten die gleichen Verkehrsregeln,
wie für die herkömmlichen Kleinflugzeuge, beispielsweise die Mindestflughöhe oder die Vorschrift, dass die Flugzeuge nur auf bestehenden Flugplätzen starten und landen dürfen. Die Piloten müssen mindestens über einen
nationalen Privatpiloten-Ausweis verfügen. Seit 1.April 2006 dürfen auch ausländische UL (bestimmte Typen) in die Schweiz einfliegen. Piloten mit einem ausländischen Microlight-Ausweis dürfen innerhalb der Lufträume G und E fliegen und Landungen auf einem Flugplatz im Luftraum D mit Bewilligung der
entsprechenden Flugplatzbehörde durchführen. Transponderpflicht besteht ab 7'000 ft im schweizerischen Luftraum für sämtliche LuftraumbenützerDer Ein- und Ausflug in der Schweiz muss immer mit Flugplan und über einen
deutschen Zollflugplatz erfolgen. Also an den (Personal-) Ausweis denken - auch den des Fluggastes! In der Schweiz gibt es Zollflugplätze über die ein Ein- und Ausflug möglich ist. Es gibt aber auch Plätze über die
nur ein- oder ausgefolgen werden kann! Aktuelle Informationen rund um das Ecolight-Fliegen in der Schweiz findet man auf der Seite des Spartenverbandes
SWISS MICROLIGHT FLYERS (SMF) des Aero-Club der Schweiz unter
www.ecolight.ch Und noch ein Tipp von Gian: Ein ganz nützliche Broschüre für Schweiz-Besuche mit dem Flieger ist www.fly-and-eat.ch Diese Broschüre gibt gute Tipps im Umfeld der einzelnen Flugplätze, wie Besuchenswertes
für Co-Piloten, gute Gasthöfe und Ubernachtungsmöglichkeiten. April 2006, HB |